Tipps für Last-Minute-Abstimmende

Die Abstimmungsparolen der AL findest Du hier.

Briefwahl

Zustellung erfolgt in der Regel per B-Post, zu spät eingetroffene Kuverts werden nicht mehr berücksichtigt. Die Post garantiert Zustellung innert drei Arbeitstagen. Darum:

  • spätestens Dienstag, 3. März der Post übergeben
  • ab 4. März: bei Stadt-/Gemeindeverwaltung vorbeibringen oder in speziellen Briefkasten Stadthaus/Gemeindeverwaltung einwerfen (in der Regel bis Samstag 12h)
  • Stadt Zürich: Briefkasten Stadthaus, Stadthausquai 17, bis Sonntag 7h
  • Winterthur: Briefeinwurf bei der Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, bis Samstag 12h

Persönliche Stimmabgabe Stadt Zürich

Stadthaus (Stadthausquai 17):

Freitag 08h00-16h30 (für alle städtischen Wahlkreise)

Samstag 07h00– 17h00 (für alle städtischen Wahlkreise)

Sonntag 07h00 – 12h00 (für alle städtischen Wahlkreise)

Wahllokale:
Sonntag 10h00 – 12h00

Persönliche Stimmabgabe Stadt Winterthur

Donnerstag/Freitag:
Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, zu Bürozeiten

Hauptbahnhof:
Samstag 10h00 – 18h00 (für alle städtischen Wahlkreise)

Wahllokale:
je nach Lokal Sonntag 10h00/10h30 – 11h30/12h00

Übrige Gemeinden

Angaben auf dem Stimmrechtsausweis beachten.

Stellvertretung

Jede(r) kann bei der persönlichen Stimmabgabe im Wahlbüro neben dem eigenen noch zwei weitere Stimmzettel für den gleichen Wahlkreis abgeben. Voraussetzung ist, dass

  • er/sie selber stimmen geht (keine Briefwahl vorher!)
  • die Stimmrechtsausweise der vertretenen Personen von diesen persönlich unterschrieben sind.

Wer in der Stadt Zürich seine Stimme im Wahllokal Stadthaus abgibt, kann auch zwei Stimmberechtigte aus anderen städtischen Wahlkreisen vertreten.