Vollversammlung August

25. August 2026
19:00
Uhr

Die August-Vollversammlung der AL findet am Dienstag 25. August um 19 Uhr im Gemeinschaftsraum der Hellmi an der Hohlstrasse 86c, 8004 Zürich statt.

Traktanden:

  1. Begrüssung und Infos
  2. Parolenfassung Abstimmungen 27. September 2026
  3. Varia
  4. Apéro!

Wir freuen uns auf Dich und anregende Diskussionen!


Der Vorstand beantragt an dieser Vollversammlung im Rahmen der Parolenfassung die Diskussion auf folgende Vorlagen zu beschränken:

  • Ernährungsinitiative (Bund)
  • Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Kanton Zürich)
  • Hochhaus-Richtlinien (Stadt Zürich)
  • Zusatzkredit für Zürcher Kunstgesellschaft und Stiftung Zürcher Kunsthaus (Stadt Zürich)

Bereits an der Juli-Vollversammlung wurde für die kantonale Vorlage zur Änderung des Lehrpersonalgesetztes (LPG) die JA-Parole gefasst.

Für die verbleibenden Vorlagen vom 27. September empfiehlt der Vorstand die nachfolgenden Parolen. Falls an der August-Vollversammlung zu einer dieser Vorlagen eine Diskussion erwünscht ist, bitte bis Montag, 24. August per Mail an sekretariat@al-zh.ch einen entsprechenden Antrag stellen. Danke!

Bund

Neutralitätsinitiative: Die Neutralitätsinitiative will die «immerwährende und bewaffnete» Neutralität fest in der Verfassung verankern. Die Schweiz dürfte künftig nur noch Sanktionen mittragen, die vom UN-Sicherheitsrat beschlossen werden. Sanktionen gegen Staaten mit einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat oder Staaten, die diesen nahe stehen, wären damit faktisch ausgeschlossen. Die Initiative tarnt sich als Bekenntnis zu Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, ist in Wahrheit aber ein Freipass für Aggressorstaaten und eine Abkehr von internationaler Solidarität und Völkerrecht. Zudem ermöglicht sie Schweizer Unternehmen unter dem Deckmantel der Neutralität wieder ungehindert Geschäfte mit kriegstreibenden Staaten zu machen. Neutralität und die Unterstützung von Sanktionen gegen völkerrechtswidrige Angriffskriege schliessen sich nicht aus. Statt sich wegzuducken, sollte die Schweiz ihre guten Dienste nutzen, ohne sich zur stillen Komplizin von Kriegstreibern zu machen. Der AL-Vorstand empfiehlt die NEIN-Parole.

Stadt Zürich

Entschädigung des Gemeinderats: Nachdem 2025 eine erste Vorlage zur Anpassung der Entschädigung des Gemeinderats abgelehnt wurde, liegt nun ein neuer, moderaterer und breit abgestützter Vorschlag vor. Die Grundentschädigung wird auf 500 Franken pro Monat erhöht, die Sitzungsgelder werden angepasst und zusätzliche Leistungen für Kinderbetreuung, Mutterschaft, Assistenzbedarf und berufliche Vorsorge eingeführt. Damit steigt die durchschnittliche jährliche Entschädigung um rund 30 Prozent von heute 16’000 auf 20’000 Franken. Die AL unterstützt die Vorlage, weil die heutige Entschädigung dem tatsächlichen Aufwand eines gewissenhaft ausgeübten Gemeinderatsmandats von rund 30 Stellenprozenten nicht gerecht wird. Die ungenügende Entschädigung erschwert insbesondere Menschen mit tiefen Einkommen oder hoher Care-Belastung die Ausübung eines politischen Mandats und beeinträchtigt damit die gesellschaftliche Repräsentation im Parlament. Obschon die AL eine weitergehende Verbesserung bevorzugt hätte, empfiehlt der Vorstand die JA-Parole.

80 Millionen Franken für öV-Infrastruktur und Netzoptimierungen: Der 80-Millionen-Kredit ist eine wirkungslose Verlegenheitslösung. Er wälzt kantonale Aufgaben auf die Stadt ab, obwohl für die ÖV-Infrastruktur der kantonale Verkehrsfonds zuständig ist – eine Pflicht, die das Stimmvolk 2018 beim Nein zu Fondskürzungen bestätigt hat. Der zusammengestrichene Kredit ist zudem finanzpolitisch überflüssig: Kleinprojekte fallen in die ordetlichen Finanzkompetenzen von Stadt- und Gemeinderat. Für Grossprojekte wie ein Tram in der Rauti- oder Gutstrasse bräuchte es keinen Rahmenkredit, sondern konkrete Vorlagen mit transparenten Kosten. Der AL-Vorstand empfiehlt die NEIN-Parole.

Rechtsgrundlagen für die Asyl-Organisation Zürich (AOZ): Durch die Vorlage erhält die AOZ neue und zeitgemässe rechtliche Grundlagen. Die AL konnte massgeblich und erfolgreich deren Ausgestaltung beeinflussen. Die demokratische Kontrolle und Aufsicht über die AOZ werden markant gestärkt und die Einflussmöglichkeiten des Gemeinderats ausgebaut. Zudem wird eine Rechtsgrundlage für zusätzliche humanitäre Massnahmen geschaffen, wie bspw. die Aufnahme von zusätzlichen Geflüchteten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Insgesamt ist es eine wichtige, aber sehr technische Vorlage, die von allen Parteien ausser der SVP unterstützt wird. Der AL-Vorstand empfiehlt die JA-Parole.